AGBs

Aufenthaltsregelung

1. Jedes Mitglied unterliegt der Hausordnung und hat den Anweisungen des Personals Folge zu leisten.
2. Das Rauchen in allen Räumen und auf dem Firmengelände ist nicht gestattet.
3. Wer grob gegen die Regeln des Anstands verstößt erhält Hausverbot. Offene Beiträge für die restliche Laufzeit werden sofort zur Zahlung fällig.
4. Für mitgebrachte Kleidung, Wertgegenstände und Geld wird keine Haftung übernommen.
5. Sachbeschädigungen in allen Räumlichkeiten werden auf Kosten des Verursachers behoben.
6. Krankheit, Wohnungswechsel, u. ä. entbinden das Mitglied grundsätzlich nicht von seinen Vertragsverpflichtungen. Bei Schwangerschaft kann, bei medizinischer Indikation, eine Vertragsstilllegung erfolgen. Die Mitgliedschaft verlängert sich um den Zeitraum der Stilllegung.

Vertragsinhalt – Haftungsausschluss

1. Kann die Hirschmann Health & Fitness GmbH Leistungen aufgrund von höherer Gewalt und/oder Renovierungsarbeiten nicht leisten besteht kein Anspruch auf Schadensersatz und/oder Vertragsänderung.
2. Der Vertrag bleibt gegenüber einem Rechtsnachfolger(in) der Studiobesitzer bindend.
3. Der Vertragsnehmer bestätigt, dass er sportgesund ist. Das Training erfolgt auf eigenes Risiko. Insbesondere bei Nutzung der individuellen Zugangsberechtigung.
Eine Haftung der Hirschmann Health & Fitness GmbH, für Schäden, die sich durch Nutzung der Einrichtung, bzw. beim Aufenthalt in den Räumlichkeiten oder dem gesamten Gelände entstehen ist somit komplett ausgeschlossen.

Öffnungszeiten

1. Es gelten die aktuellen Öffnungszeiten.
Schließungen an gesetzlichen Feiertagen, sowie Änderungen aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, bleiben dem Betreiber vorbehalten.

Kündigungs – Zahlungsregelung

1. Der Nutzungsvertrag ist spätestens 1 Monat vor Ablauf schriftlich zu kündigen. Bei Nichteinhaltung verlängert sich der Vertrag um eine weitere Laufzeit (max. ein Jahr).
2. Aufgrund der allgemeinen Teuerungsrate erhöht sich der Mitgliedsbeitrag halbjährlich um 0,19 €. Dies ist bei steigenden Energie- und Betriebskosten bis zu 10%, der aktuellen jährlichen Nutzungsgebühr, variabel.
3. Bei Zahlungsverzug des Nutzungsgeldes, über 3 Monate, wird die Gesamtforderung des Vertrages fällig. Die Zahlung ist innerhalb von 10 Tagen zu begleichen.